Förderrichtlinie 1.000 Moore
Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)
Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt.
Förderfähig sind nur Maßnahmen auf Flächen, auf denen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung stattfindet. Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig. Gefördert werden sowohl Maßnahmen auf Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen.
Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):
- FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
- FSP 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
- FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
- FSP 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
Wichtige Informationen zum Antragsverfahren haben wir für Sie im 1.000 Moore Merkblatt zusammengestellt.
Kontakt
Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore) +49 30 72618 0798 E-Mail schreiben
Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:
Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr
Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr
Förderung beantragen
Projektanträge können ganzjährig bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
Dokumente zur Antragstellung
- Vorlage Vorhabenbeschreibung 1.000 Moore (FSP 1) (458 KB, XLSX)
- Vorlage Vorhabenbeschreibung 1.000 Moore (FSP 2) (544 KB, XLSX)
- 1000 Moore_Einverständniserklärung-Datenschutz (413 KB, PDF)
- DAWI-De-minimis Erklärung 1.000 Moore (49 KB, DOCX)
- Trennungsrechnung_1000Moore.docx (123 KB, DOCX)
- 1000 Moore: Vorlage "Anträge auf Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten" (69 KB, DOCX)