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Klimamoorschutz – Information und Steuerung (InAWi)­­

Eine Förderung ist bis zum 30.04.2025 möglich
Bewirtschafteter Moorboden

Förderrichtlinie InAWi

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (Förderrichtlinie InAWi)

Über die Förderrichtlinie

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

  • FSP 1: Information und Aktivierung in den Moorregionen
    • FSP 1.1: Informationsmaßnahmen
    • FSP 1.2a: Qualifizierungsmaßnahmen – Entwicklung und Durchführung
    • FSP 1.2b: Qualifizierungsmaßnahmen - Inanspruchnahme
  • FSP 2: Moorbodenschutz-Konzepte
  • FSP 3: Moorbodenschutzmanagement
  • FSP 4: Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland

Laufzeit

05.09.2024 bis 31.12.2027

Förderschwerpunkte 1 bis 3:

Projektanträge können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

Förderschwerpunkt 4:

Projektanträge können in einem Zeitfenster (Förderfenster) eingereicht werden. Das Förderfenster für Förderschwerpunkt 4 läuft vom 01.11.2024 - 30.04.2025.

Kontakt

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (Förderrichtlinie InAWi) +49 30 72618 0799 E-Mail schreiben

Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:

Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr

Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr

Förderung beantragen

Verlängerte Antragfsfrist für FSP 4:

Das Förderfenster für Förderschwerpunkt 4 "Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland" ist seit dem 01.11.2024 geöffnet. Die Frist für die Abgabe von Anträgen wurde auf den 30.04.2025 verlängert.

Wichtige Informationen zum Antragsverfahren haben wir für Sie im InAWi-Merkblatt zusammengestellt.

Förderschwerpunkt 1-3

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Förderschwerpunkt 4

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