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Klimamoorschutz – Information und Steuerung (InAWi)­­

Eine Förderung ist bis zum 31.12.2027 möglich
Bewirtschafteter Moorboden

Förderrichtlinie InAWi

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (Förderrichtlinie InAWi)

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

  • FSP 1: Information und Aktivierung in den Moorregionen
    • FSP 1.1: Informationsmaßnahmen
    • FSP 1.2a: Qualifizierungsmaßnahmen – Entwicklung und Durchführung
    • FSP 1.2b: Qualifizierungsmaßnahmen - Inanspruchnahme
  • FSP 2: Moorbodenschutz-Konzepte
  • FSP 3: Moorbodenschutzmanagement
  • FSP 4: Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland

Wichtige Informationen zum Antragsverfahren haben wir für Sie im InAWi-Merkblatt zusammengestellt.

Förderschwerpunkt 4: Verlängerte Antragsfrist

Das Förderfenster für Förderschwerpunkt 4 "Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland" ist noch bis zum 30. April 2025 geöffnet.

Kontakt

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (Förderrichtlinie InAWi) +49 30 72618 0799 E-Mail schreiben

Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:

Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr

Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr

Förderung beantragen

Laufzeit der Förderschwerpunkte 1 bis 3:

Projektanträge können ganzjährig bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.

Laufzeit des Förderschwerpunkt 4:

Projektanträge sind innerhalb eines festgelegten Zeitraums möglich. Das aktuelle Förderfenster ist noch bis zum 30. April 2025 geöffnet.

Förderschwerpunkt 1-3

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Förderschwerpunkt 4

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