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Ein zweiter Aufruf für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung – Teilmodul 2 (TCTF) im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist gestartet. Unternehmen können nun bis zum 15. Mai 2025 Vorhabenskizzen einreichen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Teilmodul 2 im Modul 1) der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) am 28. Februar 2025 gestartet. Der Aufruf gilt ausschließlich für das Teilmodul 2. Darüber können Investitionsvorhaben, die Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe nutzen oder Produktionsprozesse elektrifizieren, bezuschusst werden. Die Grundlage bildet der sogenannte „TCTF“ (Temporary Crisis and Transition Framework) als befristeter Krisen- und Übergangsrahmen, mit dem die EU-Kommission grüne Technologieförderung für eine klimaneutrale Wirtschaft beschleunigen möchte.
Unternehmen können Skizzen bis zum 15. Mai 2025 einreichen
Unternehmen haben nun bis zum 15. Mai Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben für das TCTF-Teilmodul einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist werden alle eingereichten Skizzen durch das KEI begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger. Adressaten sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkproduzenten. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
KEI veranstaltet Skizzenworkshop am 9. April
Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabenskizzen im 2. Call bietet das Kompetenzzentrum einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 9. April 2025, von 10 bis 12 Uhr, statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: TCTF-Skizzenworkshop. Unternehmen erhalten in der Veranstaltung einen Überblick zum Teilmodul 2 des Modul 1 der BIK-Förderung. Fachleute des KEI informieren zum konkreten Zeitplan, Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen.
Call auch für übrige Teilmodule geplant
An einem zweiten Förderaufruf für die weiteren Teilmodule des BIK-Programms wird aktuell gearbeitet. Dafür sollen zunächst die Erfahrungen aus der ersten Förderrunde ausgewertet werden, um etwaiges Verbesserungspotenzial zu identifizieren und die Förderung in der zweiten Runde noch zielgenauer auszugestalten. Der nun für das Modul 1 Teilmodul 2 schon gestartete zweite Förderaufruf erfolgte auf beihilferechtlicher Grundlage des befristeten Krisen- und Transformationsrahmens der Europäischen Kommission (TCTF). Aus diesem geht hervor, dass Zuwendungen bis 31. Dezember 2025 bewilligt werden müssen.