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14.02.2025

KEI blickt positiv auf vorgelegtes Klimaschutzgutachten

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat sein Zweijahresgutachten veröffentlicht. Darin untersucht das Gremium die Trends der Treibhausgasemissionen und bewertet bisherige Klimaschutzmaßnahmen. Das KEI fasst die zentralen Ergebnisse zusammen.

Insgesamt zeigt das Gutachten, das am 5. Februar 2025 veröffentlicht wurde, erste strukturelle Veränderung in einigen Industriesektoren. Der Abbau fossiler Anlagen und gleichzeitige Aufbau emissionsarmer Anlagen steigt und auch die Elektrifizierung schreitet voran, wenn auch in unterschiedlicher Geschwindigkeit.

KEI sieht positive Entwicklungen

Des Weiteren gewinnt die Nachfrage an Wasserstoff als Option für die Dekarbonisierung an Bedeutung, insbesondere in der Stahlindustrie. Grundsätzlich stabilisiert sich die Industrieproduktion, wenn auch auf niedrigem Niveau.

Von der Umsetzung erster Leuchtturmprojekte in Großfirmen können künftig auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Sie können in Folge der Höherskalierung von kleinen Pilotanlagen stärker Transformationstechnologien einsetzen. Dies wird zu einer weiteren Minderung des Emissionsausstoßes führen. Die Verfügbarkeit von neuen Netzanschlüssen für grünen Strom und Wasserstoff werden ebenfalls einen positiven Effekt haben. Auch künftig wird das KEI durch Förderung und Beratung den Einsatz von innovativen Verfahren stärken.

Wichtige Erkenntnisse mit Fokus auf die Industrie

Das Gutachten zeigt einen Rückgang der Treibhausgasemissionen 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 um 15 Prozent. Die gesetzten Emissionsgrenzen für die Jahre 2022/2023 konnten somit eingehalten werden. Ein wesentlicher Grund liegt im niedrigen Produktionsniveau in den energieintensiven Branchen, das nach wie vor weit unter dem Stand von 2019 ist. Für das Jahr 2024 rechnet der Expertenrat mit einer Stagnation der THG-Emissionen.

Insgesamt sind die energieintensiven Industrien weiterhin stark von fossilen Energieträgern abhängig, ihr Anteil sank nur um einen Prozentpunkt. Zeitgleich blieb der Stromanteil im Energieverbrauch in den vergangenen Jahren konstant. Auch wenn einige Industriezweige bereits unterschiedlich weit elektrifiziert sind, stagniert der Stromanteil im gesamten Industriesektor.

In einzelnen Branchen könnten die gesetzten Ziele durch geplante Umstellungen erreicht werden, jedoch ist die Transformation mit Unsicherheiten verbunden. Zudem bleibt die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff fraglich, da der Ausbau von Elektrolyseuren stockt.

Grafik: Expertenrat für Klimafragen (2025): Zweijahresgutachten 2024. Gutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsgesamtmengen und Jahresemissionsmengen sowie Wirksamkeit von Maßnahmen (gemäß § 12 Abs. 4 Bundes-Klimaschutzgesetz). S. 227. Online verfügbar unter: https://www.expertenrat- klima.de.

Über den Expertenrat für Klimafragen

Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 benannt, seine Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren berufen. Neben anderen gesetzlich festgelegten Aufgaben legt der Expertenrat für Klimafragen alle zwei Jahre dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ein Gutachten vor. Der Rat ist nur an den durch das Bundes-Klimaschutzgesetz begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig.

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